§ 5 - Das Grundkapital beträgt EUR 289,376.212,84 (in Worten: Euro zweihundertneun-undachtzig Millionen dreihundertsechsundsiebzigtausend zweihundertzwölf Komma vierundachtzig). Es ist in 39.819.039 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt, wobei jede Aktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist.
- Der Vorstand ist ermächtigt, gemäß § 169 Aktiengesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital ohne weitere Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 29.05.2013 - auch in mehreren Tranchen - gegen Bareinlagen oder Sacheinlage um bis zu EUR 27,254.875,44 durch Ausgabe von bis zu 3,750.353 auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn (i) die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder wenn (ii) die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der Mindestausgabebetrag der neuen Aktien dem Durchschnitt der Schlusskurse der RHI Aktie (ISIN AT0000676903) an der Wiener Börse der 30 dem Zeichnungstag der neuen Aktien vorausgehenden Handelstage plus einem Aufschlag von mindestens 25% entspricht oder (iii) für Spitzenbeträge. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern [Genehmigtes Kapital 2008].
- Der Vorstand ist ermächtigt, gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital ohne weitere Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 30. April 2015 – auch in mehreren Tranchen – gegen Bareinlagen um bis zu EUR 43.406.425,75 durch Ausgabe von bis zu 5.972.855 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital zu ändern [Genehmigtes Kapital 2010].
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