Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1 (Aktienrückkauf)

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002

Mit Beschluss der 31. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 30. April 2010 wurde der Gesellschaft die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000 (zwölftausend) Stückaktien, dies entspricht 0,03 % (null Komma null drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der „Mitarbeiter-beteiligungsaktion 4+1“ erteilt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 (achtzehn) Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.

Der Vorstand hat am 03. Mai 2010 den Beschluss gefasst, entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend) Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der „Mitarbeiterbeteiligungsaktion
4 + 1“ als „Gratisaktien“ zur Verfügung zu stellen („zu veräußern“). Im Rahmen dieser „Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1“ stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der Gesellschaft eine „Gratisaktie“ zur Verfügung.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung („Veräußerung“) eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:   

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurde am 07. Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 01. Juni 2010 und endet spätestens am
31. Oktober 2011. Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft. Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000 (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft. Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.

Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der „Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1“. Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben. Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen. 

Wien, im Mai 2010
Der Vorstand

Mitteilung gem. § 7 VeröffentlichungsV 2002 iVm. § 65 Abs. 1 Zif. 4 AktG
Details zum 4+1-Aktienrückkaufprogramm